Zahlt die Krankenkasse eine CMD-Schiene?
Eine der häufigsten Fragen vor der Behandlung. Die kurze Antwort: Es kommt darauf an – auf Ihre Versicherung und die Ursache. Hier erfahren Sie, was Grund-, Zusatz- und Unfallversicherung in der Schweiz üblicherweise abdecken und wie Sie die Kostenübernahme vorab klären.
Lesezeit ca. 4 Min. · Allgemeine Information, keine Rechts- oder Versicherungsberatung
Grundversicherung (KVG): meist keine Übernahme
Die obligatorische Grundversicherung übernimmt zahnärztliche Leistungen – und damit auch CMD- bzw. Aufbissschienen – grundsätzlich nicht. Das Schweizer Krankenversicherungsgesetz zahlt Zahnbehandlungen nur in eng definierten Ausnahmefällen, etwa wenn die Beschwerden nachweislich Folge einer schweren, nicht vermeidbaren Allgemeinerkrankung sind. Für die meisten CMD-Fälle greift die Grundversicherung daher nicht.
Zusatzversicherung: je nach Police möglich
Anders sieht es bei einer Zahn-Zusatzversicherung aus: Je nach Vertrag kann ein Teil der Kosten übernommen werden. Wie viel, hängt von Ihrer konkreten Police ab – inklusive möglicher Wartefristen und jährlicher Höchstbeträge. Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen und fragen Sie gezielt nach CMD-/Funktionstherapie und Aufbissschienen.
Unfallfolge? Dann ist die Unfallversicherung zuständig
Ist Ihre CMD nachweislich Folge eines Unfalls – zum Beispiel eines Schleudertraumas –, kann die Unfallversicherung die Kosten tragen. Melden Sie den Zusammenhang in diesem Fall aktiv an.
Was kostet eine CMD-Behandlung?
Das erste Orientierungsgespräch ist bei uns kostenlos. Die vollständige Diagnostik und die individuelle Schiene bewegen sich je nach Aufwand in einem klar kommunizierten Rahmen. Alle Details finden Sie auf unserer Seite CMD-Kosten & Krankenkasse und zur Schiene selbst unter CMD-Schiene / Aufbissschiene.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt allgemeine Orientierung und ersetzt keine verbindliche Auskunft Ihrer Versicherung. Massgeblich ist immer Ihr individueller Vertrag und der Einzelfall.
Krankenkasse & CMD-Schiene
Zahlt die Grundversicherung eine CMD-Schiene?
In der Regel nein – zahnärztliche Leistungen inkl. Schienen sind grundsätzlich nicht gedeckt, ausser in eng definierten Ausnahmefällen. Massgeblich ist der Einzelfall.
Übernimmt die Zusatzversicherung die Kosten?
Möglicherweise, je nach Zahn-Zusatzpolice (Wartefristen, Limiten beachten). Vorab mit Kostenvoranschlag klären.
Und bei einer Unfallfolge?
Ist die CMD nachweislich Unfallfolge (z. B. Schleudertrauma), kann die Unfallversicherung zuständig sein.
Wie sichere ich mich vor Kosten ab?
Schriftlichen Kostenvoranschlag vor Behandlungsbeginn bei der Versicherung einreichen.
Erst prüfen, ob CMD überhaupt Ihre Ursache ist
Bevor Sie über Kosten nachdenken: Machen Sie den kostenlosen CMD-Selbsttest und erhalten Sie eine erste Einschätzung.